Die gesetzlich festgelegten Kosten

Anwaltlicher Rechtsrat und anwaltliche Vertretung kosten Geld. Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den als Anlage angehängten streitwertabhängigen Gebührentabellen. Der Anwalt wird Ihnen gern vorrechnen, mit welchen voraussichtlichen Kosten Sie rechnen müssen und mit Ihnen gemeinsam das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung abschätzen.

Bei einer Erstberatung werden gegenüber Privatpersonen maximal 190,00 € (zzgl. MWSt) fällig.

Im außergerichtlichen Bereich ist es möglich, auch Honorarvereinbarungen zu treffen; der Anwalt rechnet dann z. B. nach einem Stundensatz oder mit einem Pauschalhonorar ab.

Sollten Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten.

Hier besteht im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Im gerichtlichen Verfahren können Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist zu prüfen, ob Ihre Versicherung eine Deckungszusage erteilt; bei einer Deckungszusage übernimmt die Versicherung die Kosten.